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Der Online-Redaktion und Den Agenturen. Wegen noch immer hohen Zahlen bei den Neuinfektionen hat Niedersachsen die Corona-Regeln zum Dezember noch einmal verschärft - sie gelten bis Unsere Redaktion hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Denn das Virus greift immer schneller um sich. Die neue Corona-Verordnung in Niedersachsen sieht ab Montag, 2. November, einschneidende Beschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens vor, um die zweite Corona-Infektionswelle abzuflachen. Die achtseitige Verordnung bemüht sich um kompakte Regeln und klare Kriterien, etwa für den Schulbetrieb und gilt bis zum Die wichtigsten Punkte:.
Private Reisen, Besuche und Tagesausflüge sollen vermieden werden. Kinder unter 14 Jahren werden hier nicht eingerechnet. Ausnahmen gibt es etwa für Gruppen von Kindern unter 14 oder bei der Berufsausübung. Freizeit- und Amateursport ist zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes erlaubt. In einer Privatwohnung dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen.
Ausnahmen gibt es für Weihnachten , dann dürfen sich zehn Personen treffen, sofern sie verwandt sind. Ab dem Dezember - also auch an Silvester - gilt wieder die Fünf-Personen-Regel. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Veranstaltungen, bei denen alle Besucher sitzen oder etwa die Einzelausbildung in der Musikschule an einem Blasinstrument oder zum Gesang. Auch an den Arbeitsstätten ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, es sei denn, der Arbeitsplatz ist eingenommen und von dort kann das Abstandsgebot gewahrt werden.
Hier muss die Personenzahl so begrenzt werden, dass der Abstand von 1,5 Metern immer eingehalten werden kann. Geöffnet bleiben dürfen Friseure und medizinische Behandlungspraxen. In den weiterführenden Schulen gilt in Corona-Hotspots eine Maskenpflicht.